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Kindergarten



Aufnahme in den Kindergarten
Kinder, die bis zum 30.April das 4.Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des darauf folgenden Schuljahres kindergartenpflichtig. Noch nicht kindergartenreife oder körperlich schwache Kinder können um ein Jahr vom Kindergartenunterricht zurückgestellt werden. Für reifere Kinder, die bis zum 30. Juli das 4. Altersjahr vollendet haben, besteht die Möglichkeit, vorzeitig in den Kindergarten aufgenommen zu werden. Über eine Rückstellung oder eine vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulbehörde aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses, eines Antrages des Schulpsychologischen Dienstes und nach Anhören der Eltern.  Die Zuteilung wird durch die Schulleitung vorgenommen. Falls Kinder nicht in ihrem Dorf den Kindergarten besuchen können, werden sie mit dem Schulbus transportiert.

Absenzen, Schulausfälle
Die Eltern sind verantwortlich für den regelmässigen Schulbesuch ihres Kindes und haben jedes Wegbleiben vom Schulunterricht (auch fakultative Stunden) gegenüber der Lehrperson unaufgefordert mündlich oder schriftlich zu begründen. Für ein voraussehbares Schulversäumnis ist rechtzeitig um Dispensation nachzusuchen. Bei unvorhergesehenen Schulausfällen (z.B. Krankheit der Lehrperson) wird die Klasse durch eine Stellvertretung unterrichtet.

Unterrichtszeit
In allen Kindergärten wird der Unterricht in Blockzeiten erteilt.

Angebote
Kinder, die Deutsch als Zweitsprache lernen, werden zusätzlich unterstützt.

 
 

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