Beratung bei der Schulsozialarbeit: Fallbeispiele
Allgemeines Die SchülerInnen und Eltern können sich bei sozialen und persönlichen Fragen- und Problemstellungen an die zuständige Ansprechperson der Schulsozialarbeit wenden. Der Kontakt kann persönlich, über Telefon oder über E-Mail hergestellt werden. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Je nach Anliegen wird das weitere Vorgehen besprochen und meist ein persönlicher Termin vereinbart. Die Schulsozialarbeit kann auch bei “kleinen Fragen“ kontaktiert werden. Im Bedarfsfall kennt sie geeignete Anlaufstellen. Anhand zweier Beispiele möchten wir unsere Beratungsweise in gekürzter Form vorstellen. Änlichkeiten mit realen Beratungssituationen sind zufällig. Die Namen sind frei erfunden. Beispiel 1: Eine Sekundarschülerin meldet sich per SMS bei der Schulsozialarbeit. Die Schülerin Lisa schreibt, dass sie mit ihrer Mutter oft Streit habe. Sie möchte etwas ändern und fragt, was sie tun kann. Vorgehen der Schulsozialarbeit: Die Schulsozialarbeit fragt Lisa, ob sie nach der Schule Zeit habe, um die Situation genauer zu besprechen. Im Gespräch stellt sich heraus, dass es immer Streit um die Ausgangszeiten gibt. Die Schulsozialarbeit bespricht mit Lisa die empfohlenen Ausgangs-zeiten für ihr Alter. Das Gespräch dreht sich auch um Gefahren im Ausgang und die Sorgen der Mutter. Lisa erkennt die Sorge ihrer Mutter nicht nur als Einschränkung ihrer Freiheit, wenn diese festlegt, wann Lisa zuhause sein muss. Lisa nimmt sich vor, mit ihrer Mutter über die empfohlenen Ausgangszeiten zu sprechen und ihr mehr darüber zu erzählen wo und mit wem sie in den Ausgang geht. Lisa meldet sich eine Woche später persönlich bei der Schulsozialarbeit auf dem Pausenplatz und erzählt über das geglückte Gespräch mit ihrer Mutter. Beispiel 2: Der Vater eines Primarschülers telefoniert mit der Schulsozialarbeit. Der Vater erzählt, dass sein Sohn Max keine Freunde findet und nicht mehr gerne in die Schule geht. Der Vater befürchtet, dass sein Sohn die Motivation für die Schule ganz verliert und somit auch schulisch den Anschluss verpasst. Vorgehen der Schulsozialarbeit: Die Schulsozialarbeit lädt Vater und Sohn zu einem persönlichen Gespräch ein, in dem die Situation genauer besprochen wird. Es wird vereinbart, dass Max fünf Mal zur Schulsozialarbeit geht, mit dem Ziel seinen Selbstwert zu fördern und zu lernen auf andere zuzugehen. Parallel sucht die Schulsozialarbeit, mit der Einwilligung von Max und seinen Eltern, das Gespräch mit der Klassenlehrperson. Diese bestätigt, dass Max eher ein Einzelgänger sei und in den letzten Monaten noch ruhiger wurde. In einer Schulstunde bespricht die Schulsozialarbeit zusammen mit der Lehrperson die Situation von Max mit der ganzen Klasse. Max hat im Voraus zu diesem Schritt eingewilligt. Der Klasse war das Leiden von Max nicht bewusst. Mit den Eltern von Max wird nach Möglichkeiten gesucht, wie sie ihren Sohn vermehrt unterstützen können, Kontakte zu anderen Schülern zu knüpfen. Nach zwei Monaten meldet sich der Vater bei der Schulsozialarbeit und berichtet über die positive Veränderung von Max.
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