Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule im Kanton Zürich. Er unterstützt und fördert die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung.
Welche Kinder besuchen den Kindergarten?
Ist Ihr Kind zwischen dem 1. August 2021 und dem 31. Juli 2022 geboren? Dann kommt es im Sommer 2026 in den Kindergarten. Der Kindergarten - auf Schweizerdeutsch "Chindsgi" - dauert in der Regel zwei Jahre.
Sie als Eltern von Kindern, welche im Sommer 2026 mit dem Kindergarten beginnen, erhalten im Januar von der Schulverwaltung die notwendigen Informationen sowie das Anmeldeformular für die Einschulung in den Kindergarten.
Vorzeitiger Eintritt in den Kindergarten
Eine vorzeitige Einschulung für jüngere Kinder ist nicht möglich.
Rückstellungen
Eine Rückstellung von der Schulpflicht ist möglich, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann. Begründete Rückstellungsgesuche müssen spätestens Ende Januar 2026 bei der Schulverwaltung eingehen.
- Bericht Kinderarzt/Kinderärztin welche/r sich zum Entwicklungsrückstand und möglichen sonderpädagogischen Massnahmen äussert, oder
- Bericht Heilpädagogische Frühberatung oder
- Evtl. zusätzlich Einschätzung der Spielgruppen- oder Kitaleitung
Kindergartenzuteilung
Sie erhalten die Klassenzuteilung in der Woche 21/22 (Mitte/Ende Mai) schriftlich mitgeteilt.
Kommunikation mit den Eltern
Die Schule Lindau nutzt für die Kommunikation mit den Eltern KLAPP als Plattform. Über KLAPP erhalten sie Informationen aus der Schule, zum Beispiel über Besuchsmorgen, Ausflüge, Schulanlässe. Sie selbst können die Lehrpersonen bei Fragen über KLAPP kontaktieren. Absenzen und Jokertage müssen über KLAPP gemeldet werden, Absenzen jeweils spätestens am Absenztag bis zum Schulbeginn, Jokertage mindestens am Vortag. Natürlich begrüssen wir den persönlichen Austausch mit Ihnen, greifen sie zum Telefon und rufen Sie die Lehrperson ihres Kindes an bei Fragen, bitte jedoch ausserhalb der Unterrichtszeit.
Absenzen
Eltern sind verantwortlich für den Schulbesuch ihres Kindes. Eltern melden Wegbleiben ihres Kindes vom Unterricht (auch fakultative Stunden) über KLAPP, die Kommunikationsplattform der Schule mit den Eltern. Für ein vorhersehbares Fernbleiben vom Unterricht ist rechtzeitig ein schriftliches Dispensationsgesuch einzureichen. Informationen hierzu finden Sie im Reglement «Absenzen, Dispensationen, Jokertage für Schülerinnen und Schüler» (https://www.schule-lindau.ch/reglementekonzepte/8522).
Schulausfälle Kindergarten
Bei unvorhergesehenen Abwesenheiten von Lehrpersonen (z.B. Krankheit, Unfall) wird die Klasse durch eine Stellvertretung unterrichtet. Auch für Nachmittagsunterricht wird eine Stellvertretung organisiert, soweit dies möglich ist. Falls keine Stellevertretung möglich ist, fällt der Unterricht am Nachmittag aus – falls Kinder Betreuung benötigen, richten wir diese in der Schule ein.
Unterrichtszeiten
08:10 – 08:30 Uhr Auffangzeit (fakultativ)
08:30 – 11:50 Uhr Obligatorischer Unterricht 1. und 2. Kindergarten Mittagspause
13.40 – 15.20 Uhr Obligatorischer Unterricht an zwei Nachmittagen für Kinder des 2. Kindergartens (Dienstag und Donnerstag)
Angebote
Kinder, die Deutsch als Zweitsprache lernen, werden zusätzlich unterstützt.