Kommunikation mit den Eltern
Die Schule Lindau nutzt für die Kommunikation mit den Eltern KLAPP als Plattform. Über KLAPP erhalten sie Informationen aus der Schule, zum Beispiel über Besuchsmorgen, Ausflüge, Schulanlässe. Sie selbst können die Lehrpersonen bei Fragen über KLAPP kontaktieren. Absenzen und Jokertage müssen über KLAPP gemeldet werden, Absenzen jeweils spätestens am Absenztag bis zum Schulbeginn, Jokertage mindestens am Vortag. Natürlich begrüssen wir den persönlichen Austausch mit Ihnen, greifen sie zum Telefon und rufen Sie die Lehrperson ihres Kindes an bei Fragen, bitte jedoch ausserhalb der Unterrichtszeit.
Absenzen
Eltern sind verantwortlich für den Schulbesuch ihres Kindes. Eltern melden Wegbleiben ihres Kindes vom Unterricht (auch fakultative Stunden) über KLAPP, die Kommunikationsplattform der Schule mit den Eltern. Für ein vorhersehbares Fernbleiben vom Unterricht ist rechtzeitig ein schriftliches Dispensationsgesuch einzureichen. Informationen hierzu finden Sie im Reglement «Absenzen, Dispensationen, Jokertage für Schülerinnen und Schüler» (https://www.schule-lindau.ch/reglementekonzepte/8522).
Schulausfälle Primarschule
Bei unvorhergesehenen Abwesenheiten von Lehrpersonen (z.B. Krankheit, Unfall) findet in den Blockzeiten von 08.00 bis 12.00 Unterricht statt. Die Kinder werden in anderen Klassen mitbetreut oder durch eine Stellvertretungslehrperson unterrichtet. Auch für Nachmittagsunterricht wird eine Stellvertretung organisiert, soweit dies möglich ist. Falls keine Stellevertretung möglich ist, fällt der Unterricht am Nachmittag aus – falls Kinder Betreuung benötigen, richten wir diese in der Schule ein. Sie werden auf jeden Fall über einen Unterrichtsausfall am Nachmittag über KLAPP informiert und können uns mitteilen, ob sie an diesem Tag eine Betreuung für ihr Kind benötigen.
Einschulung in die 1. Klasse
Noch nicht schulreife oder körperlich schwache Kinder können um ein Jahr vom Schulunterricht zurückgestellt werden. Für reifere Kinder besteht die Möglichkeit, vorzeitig eingeschult zu werden. Über eine Rückstellung oder eine vorzeitige Einschulung entscheidet die Schulleitung aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses, eines Antrages des Schulpsychologischen Dienstes und nach Anhören der Eltern und der Kindergartenlehrperson.
Zuteilungsgesuche
Bei Vorliegen besonderer Gründe können Sie ein schriftliches und begründetes Gesuch bis spätestens Ende Februar an den Bereich Bildung zustellen.
Gymi - Vorbereitung
Die Schule Lindau bietet eine gezielte Vorbereitung für die Schüler der 6. Klasse sowie der 2. und 3. Sekundarklasse für die Aufnahmeprüfung ins Gymnasium an. Der Besuch des Kurses ist unentgeltlich. Die Lehrmittel gehen zu Lasten der Eltern. Alle Schüler/-innen aus der Gemeinde werden in einer Gruppe zusammengenommen. Der Unterricht findet entweder im Schulhaus Buck oder Bachwis statt. Der Schulweg ist Sache der Eltern. Für die Vorbereitungslektionen wird eine Lehrkraft angestellt und es wird ein Regel-Klassenzimmer zur Verfügung gestellt. Die Vorbereitung findet ab November während 12 Wochen statt. Der Kurs umfasst 2 Lektionen (1.5 Stunden) pro Woche und wird ausserhalb der Schulzeit durchgeführt.
Gymi - Aufnahmebedingungen
Für die Anmeldung wird das dafür vorgesehene Formular verwendet, welches dem Klassenlehrer abgegeben wird. Voraussetzung ist ein Notendurchschnitt von einer 5 in den Hauptfächern sowie die Empfehlung der Klassenlehrperson. Dieser Empfehlung geht ein Elterngespräch voraus, das auf dem Anmeldeformular vermerkt ist.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Reglement, Gymi-Vorbereitungskurse.
Promotionen
Wenn Kinder das Jahreslernziel nicht erreichen und eine Wiederholung sinnvoll erscheint, stellt die Lehrperson nach Anhören der Eltern einen Antrag auf Nichtpromotion. Die Entscheidung darüber liegt bei der Schulleitung. Im Mittelpunkt des Promotionsentscheides sollte immer die Frage stehen: Was dient dem Kind am Besten? Neben der Beurteilung der Leistung spielen auch andere Kriterien wie Arbeitshaltung sowie soziale und charakterliche Reife mit. In Ausnahmefällen ist eine provisorische Beförderung möglich. Gesuchen um freiwillige Repetition kann bei Vorliegen besonderer Umstände entsprochen werden. Die 6. Klasse kann nur in Ausnahmefällen (z.B. bei längerer Abwesenheit infolge Krankheit oder Unfall) repetiert werden. Besonders begabte Schulkinder, die in ihrer Klasse deutlich unterfordert sind, haben – nach entsprechenden Abklärungen – die Möglichkeit, ein Schuljahr zu überspringen. Sie werden zusätzlich von ausgewiesenen Fachleuten individuell gefördert.
Übertritt in die Oberstufe
Im Anschluss an die 6. Klasse treten die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarschule, in Grafstal oder ins Gymnasium ein. Die Entscheidung, für welches Niveau (A, B oder C) der Sekundarschule das Kind angemeldet werden soll, treffen die Eltern, das Kind und die Klassenlehrperson gemeinsam im Gespräch aufgrund einer Gesamtbeurteilung, die das Leistungsvermögen sowie das Arbeits- und Sozialverhalten berücksichtigt. Sind die Eltern mit dem Entscheid der Schulleitung nicht einverstanden, entscheidet die zuständige Schulpflege nach Anhörung und aufgrund der Akten über die Einteilung und erstellen eine Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung. Für den Eintritt ins Gymnasium muss eine Aufnahmeprüfung bestanden werden.
Zeugnisse
Zweimal jährlich werden Zeugnisse ausgestellt. Ab der 2. Klasse werden die Leistungen Ihres Kindes in Noten ausgedrückt. In den ersten Klassen werden Sie als Eltern zweimal im Rahmen eines Gespräches über die Leistungen und das Verhalten informiert.